Die Zeugin K._____ führte aus, sie habe – als A._____ 9 oder 10 Jahre alt gewesen sei – gesagt, dass Jungs manchmal versuchen, Mädchen anzufassen, woraufhin A._____ ihr gesagt habe, sie wisse nicht, was sie – gemeint sind sie und ihre Schwester – erlebt hätten (UA act. 177). Als sie nachgefragt habe, habe ihr A._____ keine Antwort gegeben und als sie nach R._____ gewollt hätten, habe A._____ «nein» gesagt und dass der Beschuldigte ein Arschloch sei (UA act. 177). Ihre Töchter (A._____ und C._____) seien nicht mehr gerne mit auf Besuch zur Familie des Beschuldigten gekommen, als sie ca. 9 oder 10 Jahre alt gewesen seien -9-