Nach dem Gesagten steht fest, dass die mutmasslichen Vorfälle innerhalb und ausserhalb der Familie verschiedentlich besprochen worden sind. Folglich können weder Sekundäreinflüsse noch auto- oder fremdsuggestive Prozesse ausgeschlossen werden. Damit sind die erst sehr lange nach den angeklagten Vorfällen erfolgten Aussagen von A._____ einer inhaltlichen Analyse anhand von Realkennzeichen und somit einer -8-