in psychotherapeutischer Behandlung befunden, wobei die letzte Konsultation am 24. November 2021 stattgefunden habe. Im Behandlungszeitraum hätten 28 psychologisch-psychotherapeutische Einzelkonsultationen und drei psychiatrische Konsultationen stattgefunden. Die Thematik der sexuellen Übergriffe sei das zentrale Element der psychotherapeutischen Behandlung gewesen und demgemäss in den Konsultationen mehrfach thematisiert worden (GA act. 39 und act. 59). Anlässlich der Berufungsverhandlung reichte A._____ einen Bericht darüber ein, dass sie sich seit dem 31. Januar 2025 alle ein bis zwei Wochen in psychotherapeutischer Behandlung in S._____ befinde.