2.5.2. Das psychische Befinden von A._____ ist und war bereits im Zeitraum der Anzeigeerstattung und zuvor schlecht. A._____ zufolge sei sie in ein starkes Tief gekommen, als sie 17 Jahre alt gewesen sei. Die Lehre habe sie überfordert, mit ihrem Freund sei Schluss gewesen, die Trennung habe sie sehr mitgenommen (UA act. 138). Gemäss Bericht des Spitals D._____ vom 29. November 2012 habe sie aufgrund eines Verdachts auf eine Mischintoxikation in suizidaler Absicht notfallmässig stationär aufgenommen werden müssen (UA act. 224). Sodann ist sie im Juni 2013 für zwei Wochen im Spital E._____ in stationärer Behandlung gewesen (UA act. 215). -7-