2.4. Die dem Beschuldigten vorgeworfenen sexuellen Handlungen zum Nachteil von A._____ sollen sich vom 7. Februar 2006 bis Ende 2008 sowie zwischen September und November 2013 zugetragen haben, als sie zwischen 9 und 12 Jahre sowie 17 Jahre alt war. A._____ erstattete am 18. Juni 2020 Strafanzeige, ihre erste Befragung fand am 15. Juli 2020 im Alter von 24 Jahren statt. Es liegen keine tatnahen Aussagen von ihr im Kindes- oder Vorpubertätsalter vor. Ihre Befragung fand erst beinahe 7 Jahre nach dem letzten angeklagten Vorfall – der Vergewaltigung – bzw. zwischen 12 und 14 Jahren nach den weiteren angeklagten Vorfällen statt, womit keine tatnahen Aussagen von A._____ zum gesamten Geschehen