Zudem soll sich A._____ an einem nicht mehr genau definierbaren Tag zwischen September und November 2013 am späteren Nachmittag nach R._____ zur Tante (Mutter des Beschuldigten) begeben haben. Da diese noch nicht zu Hause gewesen sei, habe A._____ im Wohnzimmer gewartet. Plötzlich sei der Beschuldigte ins Wohnzimmer gekommen und habe gesagt, dass er Sex wolle. Sie habe erwidert, dass sie das nicht wolle. Der Beschuldigte habe sie am Handgelenk gepackt und sie trotz Gegenwehr in die Küche gezerrt. Weil sie sich immer noch körperlich und verbal gewehrt habe, sei er gröber geworden und habe ihr gewaltsam die -5-