Als A._____ ca. 10 Jahre alt gewesen sei, ca. ab Mitte 2006, genaues Datum nicht bekannt, seien die beiden Familien im Alpamare in Pfäffikon SZ gewesen. A._____ habe allein oder mit der Schwester auf die Bahnen gewollt, der Beschuldigte habe sie aber einfach gepackt, sodass sie mehrere Male mit ihm hinunter habe rutschen müssen. Während des Rutschens habe der Beschuldigte unter ihr Höschen gegriffen und mit dem Finger an ihrem Geschlechtsteil gerieben. Wenn sie versucht habe, die Beine zu kreuzen, habe er ihre Beine gewaltsam auseinander gegriffen, sodass er sie dazwischen unter dem Höschen habe anfassen können (Anklageziffer A.1./2. lit. e).