Punkten ist das erstinstanzliche Urteil nicht zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO). 2. 2.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, in der Zeit vom 7. Februar 2006 bis Ende 2008 seine Cousine A._____ zu verschiedenen Malen am damaligen Wohnort der Familie des Beschuldigten an der Q-Strasse in R._____ anlässlich der fast wöchentlichen Verwandtenbesuche gezwungen zu haben, ihn oral zu befriedigen. Er habe sie jeweils in seinem Zimmer hinter die Türe oder ins Badezimmer gezogen und ihren Kopf mit der Hand gegen seinen erigierten Penis gedrückt. Er habe ihr erklärt, was sie machen müsse und dass es schnell gehe.