3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 8. Februar 2024 beantragte der Beschuldigte, auf die Anklageziffern A.1/2. lit. a), b) und e) und A.3. sei nicht einzutreten, eventualiter sei er von den Vorwürfen der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen sexuellen Nötigung sowie der Vergewaltigung freizusprechen. 3.2. Mit Eingabe vom 6. Januar 2025 teilte der Beschuldigte mit, dass er fortan freigewählt durch Rechtsanwalt Alain Joset verteidigt werde.