5.3 Die Kosten der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten von Fr. 19'215.35 (inkl. Fr. 1'373.65 MWST) werden einstweilen auf die Staatskasse genommen. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau ¾ der Kosten für die amtliche Verteidigung und somit den Betrag von Fr. 14'411.50 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). 5.4 Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber.