a) der Gerichtsgebühr von Fr. 4'000.00 b) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 19'215.35 c) den Beweisführungskosten von Fr. 373.25 d) den Kosten IT-Forensik (EDV Auswertungen) Fr. 1'500.00 e) den Spesen von Fr. 318.00 Total Fr. 25'406.60 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. c-d zu ¾, somit der Betrag von Fr. 4'643.45 auferlegt. Die Restanz geht zu Lasten der Staatskasse.