4. Die Zivilforderung der Zivil- und Strafklägerin 2 (C._____) wird abgewiesen. 5. 5.1 Die Anklagegebühr wird auf Fr. 2'100.00 festgesetzt und dem Beschuldigten zu ¾ und somit im Betrag von Fr. 1'575.00 auferlegt. Die Restanz geht zu Lasten der Staatskasse. -3- 5.2 Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: