3. 3.1 Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 1 (A._____) eine Genugtuung von Fr. 30'000.00, zzgl. Zins à 5 % seit 30. November 2013 zu zahlen. 3.2 Der Beschuldigte ist der Zivil- und Strafklägerin 1 (A._____) dem Grundsatz nach für sämtliche Forderungen, die auf die Delikte gemäss Ziff. 1 hiervor zurückzuführen sind, zu 100 % schadenersatzpflichtig. 3.3 Gestützt auf Art. 433 Abs. 1 StPO wird der Beschuldigte verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 1 (A._____) deren gerichtlich genehmigten Anwaltskosten von Fr. 18'202.60 (inkl. Fr. 1'301.40 MWST) zu bezahlen.