1. Der Beschuldigte ist schuldig: - der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB (Anklageziffern A.1./2. lit. a), b) und e)) - der mehrfachen sexuellen Nötigung gemäss Art. 189 Abs. 1 StGB (Anklageziffern A.1./2. lit. a), b) und e)) - der Vergewaltigung gemäss Art. 190 Abs. 1 StGB (Anklageziffer A.3.) 2. Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziff. 1 erwähnten Bestimmungen und gestützt auf Art. 40, 47, 49 und 101 Abs. 2 StGB zu 4 ½ Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.