1. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau erhob am 23. September 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher sexueller Nötigung gemäss Art. 189 Abs. 1 StGB [in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung], mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 Abs. 1 StGB [in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung] und Vergewaltigung gemäss Art. 190 StGB [in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung].