geheissen wurden (Urteil des Bundesgerichts 6B_1145/2022 vom 13. Oktober 2023 E. 3.2.1). Der Beschuldigte obsiegt mit seinen Anträgen im Berufungsverfahren teilweise. Er wird vom Vorwurf der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung sowie des rechtswidrigen Aufenthalts freigesprochen. Hinsichtlich der vorgeworfenen Erschleichung einer falschen Beurkundung in der Tatvariante des Gebrauchs der Beurkundung ergeht zwar kein Schuldspruch, nachdem der damit verbundene Unrechtsgehalt hingegen bereits durch die Erschleichung einer falschen Beurkundung abgedeckt wurde, kann nicht von einem gleich zu gewichtenden Obsiegen wie bei einem Freispruch ausgegangen werden.