Der Beschuldigte äusserte sich von Beginn weg insofern geständig, als er zugab, die griechischen Ausweisdokumente von einem unbekannten Mann zum Preis von Fr. 30'000.00 erworben zu haben und er die türkische Staatsbürgerschaft besitze. Damit hat er – wenn auch infolge der durch die Behörden festgestellten Fälschungen der griechischen Identitätskarte nur teilweise – zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen. Dies ist strafmindernd zu berücksichtigen, auch wenn die Geständigkeit aufgrund der Beweislage nicht ausschlaggebend für die Aufklärung der Straftaten war.