Geschütztes Rechtsgut ist die territoriale Hoheitsgewalt der Schweiz (VETTERLI/D'ADDARIO DI PAOLO, Handkommentar, a.a.O., N. 7 zu Vorbemerkungen zu Art. 115-120e AIG). Der Beschuldigte reiste am 1. August 2019 sowie am 26. September 2022 jeweils mit dem Auto mangels anerkannten Ausweisdokuments rechtswidrig in die Schweiz ein. Die Art und Weise der Tatbegehung ist beide Male nicht über die blosse Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen, was sich neutral auswirkt. Dem Beschuldigten war beide Male bewusst, dass er über kein anerkanntes Ausweisdokument verfügte und er somit nicht zur Einreise in die Schweiz berechtigt war.