11.4. 11.4.1. Die Einsatzfreiheitsstrafe ist für die schwerste Straftat, d.h. für die Erschleichung einer falschen Beurkundung gemäss Art. 253 StGB mit einem Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren festzusetzen. Dazu ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte täuschte Angestellte einer öffentlichen Verwaltung über seine Nationalität unter Vorweisung eines gefälschten griechischen Ausweisdokuments und eines Schreibens einer griechischen Gemeinde, wodurch ihm eine Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA bzw. eine Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA erteilt und der damit einhergehende Ausländerausweis B EU/EFTA ausgehändigt wurde.