Er verfügte einzig über gefälschte griechische Ausweispapiere, namentlich einen gefälschten Reisepass und eine gefälschte Identitätskarte, wobei er letztere mitführte und vorgezeigt hat. Damit war er weder im Besitz eines für türkische Staatsangehörige notwendigen gültigen Reisepasses noch eines für griechische Staatsangehörige notwendigen gültigen Reisepasses oder einer Identitätskarte (Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeiten des SEM, https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/publiservice/we isungen-kreisschreiben/visa/liste1_staatsangehoerigkeit.html, zuletzt besucht am 30. Juli 2025;