16 und 19). Er benötigte deshalb neue und echte Ausweispapiere, um sich – unabhängig von der Umgehung fremdenpolizeilicher Vorschriften – ausweisen zu können. Dies war ihm mit dem durch die gefälschten griechischen Ausweisdokumente erlangten Ausländerausweis B EU/EFTA möglich. Er benutzte diesen – zusammen mit den gefälschten griechischen Ausweisdokumenten – als neues Ausweispapier, um bei Alltagshandlungen einen Ausweis vorweisen zu können. Bei Polizeikontrollen wies er sich jeweils u.a. mit dem Ausländerausweis B EU/EFTA aus (UA act. 18), was er insbesondere auch bei der das Verfahren ins Rollen bringenden Polizeikontrolle vom 26. September 2022 gemacht hat (UA act.