gericht erwog, dass die beiden Bestimmungen rechtlich unterschiedliche Interessen verfolgten. Art. 252 StGB schütze das Vertrauen in das Rechtsleben. Art. 115 AIG solle demgegenüber die Integrität der Grenzen gewährleisten. Ausserdem bedeute die illegale Einreise in die Schweiz nicht zwangsläufig, dass gefälschte Papiere verwendet würden (E. 1.3). In einem etwas später ergangenen Urteil 6B_72/2015 vom 27. Mai 2015 ging das Bundesgericht von einer tatbestandsmässigen Täuschung der Behörden gemäss Art. 118 AIG aus, nachdem ein Scheinarbeitsvertrag zur Erlangung - 14 -