7.6.3. Das Bundesgericht hat sich zum Konkurrenzverhältnis zwischen Art. 118 AIG und Art. 253 StGB nicht abschliessend geäussert. In einem etwas weiter zurückliegenden Urteil 6B_619/2012 vom 18. Dezember 2012 hat sich das Bundesgericht zur Konkurrenz zwischen der rechtswidrigen Einreise gemäss Art. 115 AIG und der Fälschung von Ausweisen in der Tatvariante des Gebrauchs eines gefälschten Ausweises gemäss Art. 252 StGB geäussert. Es hat infolge der Verwendung einer gefälschten Aufenthaltsbewilligung zur Einreise in die Schweiz Idealkonkurrenz zwischen der rechtswidrigen Einreise gemäss Art. 115 AIG und dem Gebrauch eines gefälschten Ausweises gemäss Art. 252 StGB angenommen. Das Bundes-