Dies lässt darauf schliessen, dass die Bezahlung an die Bedingung geknüpft war, dass überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung ausgestellt werden würde bzw. die Behörden die griechischen Ausweispapiere als echt einstufen würden. Aus all dem ergeht, dass der Beschuldigte wusste, zumindest aber ernsthaft mit der Möglichkeit rechnete, dass die Ausweisdokumente gefälscht waren und er vor Bezahlung abwarten wollte, ob er gestützt darauf die Behörden täuschen könne bzw. eine Bewilligung erhalten würde. Selbst wenn der Beschuldigte tatsächlich davon ausgegangen sein sollte, dass er mit einem - 13 -