7.5. 7.5.1. Der Beschuldigte hat sich am 24. Oktober 2019 bei der Gemeinde S._____ mit einer gefälschten griechischen Identitätskarte und einer gefälschten Bescheinigung der griechischen Gemeinde Athen als griechischer Staatsangehöriger ausgewiesen. Damit täuschte er Angestellte einer öffentlichen Verwaltung (Art. 110 Abs. 3 StGB) über eine wesentliche Tatsache, namentlich seine Staatsangehörigkeit, nachdem er lediglich über die türkische Staatsangehörigkeit verfügte. Von der Annahme seiner griechischen Staatsangehörigkeit ausgehend, und damit irrtümlich, wurde ihm eine Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA und schliesslich eine Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA erteilt.