4. Sachverhalt Ziff. 1.a (rechtswidrige Einreise) 4.1. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 1. August 2019 vorsätzlich ohne gültigen Reisepass und Visum bzw. ohne gültigen Aufenthaltstitel in die Schweiz eingereist zu sein. 4.2. Der Beschuldigte macht mit Berufung geltend, er habe höchstens fahrlässig gehandelt. Er sei im Zeitpunkt der Einreise am 1. August 2019 davon ausgegangen, die griechische Staatsangehörigkeit zu besitzen (Berufungsbegründung S. 2).