später erstellten Akten einsehen will, sind keine weitergehenden sachdienlichen Erkenntnisse zu erwarten. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die nach dem 31. Januar 2023 erstellten Akten des Amts für Migration und Bürgerrechte des Kantons Basel-Landschaft notwendig sein sollten für die Beurteilung des massgeblichen Sachverhalts. Die vorgeworfenen Delikte sollen sich gemäss Anklage grossmehrheitlich im Jahr 2019 sowie teilweise im September 2022 ereignet haben und damit Monate vorher. Die Verteidigung unterlässt es denn auch, ihren Beweisantrag substantiiert zu begründen. Der Beweisantrag ist abzuweisen.