7.3. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung in der Höhe von Fr. 2'831.– zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).» 2.2. Gegen das dem Beschuldigten am 15. Juli 2024 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete dieser am 24. Juli 2024 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 21. Oktober 2024 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 6. November 2024 beantragt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch und stellte Beweisanträge.