Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a) und b) sowie die Kosten gemäss lit. h) im Gesamtbetrag von Fr. 2'368.– auferlegt. Die Kosten für die Übersetzung gemäss lit. e) werden auf die Staatskasse genommen. 7. 7.1. Die von der amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten, Daniela Bifl, eingereichte Kostennote wird in der Höhe von Fr. 2'831.– (inkl. MwSt. von Fr. 206.–) genehmigt. 7.2. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten, Fr. 2'831.– zu überweisen.