b) Bei der Kontrolle durch den Zoll wies er sich mit einem echten, gültigen, ihm zustehenden, aber unrechtmässig erschlichenen Aufenthaltstitel B (vgl. Sachverhalt 1, lit. d) und einer totalgefälschten griechischen Identitätskarte (Nr. […]) aus. Der Beschuldigte hat den durch Täuschung erschlichenen Aufenthaltstitel B willentlich und wissentlich gebraucht, um die Angehörigen des Zolls über seine Nationalität und über seine Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz zu täuschen. Ort: Rheinfelden, Gemeinschaftszollanlage, Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn, Einreise Zeit: Montag, 26. September 2022, 11.10 Uhr» -4-