a) Der Beschuldigte reiste als Staatsangehöriger der Türkei am Montag, 26. September 2022 um 11.10 Uhr in Rheinfelden, Gemeinschaftszollanlage, Grenzübergang Rheinfelden- Autobahn, von Deutschland kommend als Beifahrer eines Personenwagens in die Schweiz ein. Er verfügte weder über einen gültigen Reisepass noch über ein Visum für die Schweiz (vgl. Sachverhalt 1, lit. d). Er durfte ohne gültiges Reisedokument respektive Visum bzw. ohne gültigen Aufenthaltstitel nicht in die Schweiz einreisen, was er wusste. Ort: Rheinfelden, Gemeinschaftszollanlage, Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn, Einreise Zeit: Montag, 26. September 2022, 11.10 Uhr