Unter Vorlage der gefälschten griechischen Dokumente erschlich sich der Beschuldigte beim Amt für Migration und Bürgerrecht des Kantons Basel-Landschaft in Frenkendorf am 26. November 2019 (Ausstellungsdatum) eine Kurzaufenthaltsbewilligung L (bis am 31. Oktober 2019) und mit Gültigkeit ab 1. November 2019 die Aufenthaltsbewilligung B. Der schweizerische Aufenthaltstitel B wurde am 28. Juni 2022 in Frenkendorf bis am 31. Oktober 2024 verlängert.