«Sachverhalt 1 […] a) Der Beschuldigte reiste als Staatsangehöriger der Türkei am Donnerstag, 1. August 2019 von Deutschland kommend am Grenzübergang Basel / Weil am Rhein ohne gültigen Reisepass und ohne Visum in die Schweiz ein. Er durfte ohne gültiges Reisedokument respektive Visum bzw. ohne gültigen Aufenthaltstitel nicht in die Schweiz einreisen, was er wusste. Ort: Basel Zeit: Donnerstag, 1. August 2019