(vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_205/2023 vom 17. August 2023 E. 1.4; 6B_892/2022 vom 8. Juni 2023 E. 1.6). Diese Anforderungen sind vorliegend nicht erfüllt: Die Beschuldigte wird wegen des mehrfachen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse von Fr. 1'200.00 verurteilt. Sie ist zudem nicht vorbestraft und hat sich seit der Tatbegehung – soweit ersichtlich – wohl verhalten. In Anbetracht dieser Umstände ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte keine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.