_ lebte bei der Beschuldigten, bis seine Tochter am 25. April 2024 zur Welt kam und er mit der Kindesmutter eine gemeinsame Wohnung suchte (act. 314 f.). Sie wohnen nun zusammen bei der Kindesmutter und sind in Erwartung eines zweiten Kindes (Protokoll HV S. 3). Sprachlich ist die Beschuldigte ungenügend in der Schweiz integriert. Sie kann trotz des bald 20-jährigen Aufenthalts in der Deutschschweiz nur wenig Deutsch. Sie gehe jedoch oft zur Kirche und treffe sich mit - 15 - Freundinnen und interessiere sich nun mehr dafür, was in der Schweiz laufe. Sie lese nun auch Zeitung, um ihre Deutschkenntnisse zu verbessern (act. 318).