4.3. 4.3.1. Die 1982 geborene, aus Brasilien stammende Beschuldigte ist im Jahr 2006 im Alter von 24 Jahren in die Schweiz eingereist (Aufenthaltsbewilligung C; vgl. MIKA-Akten act. 122). Sie ist seit dem 22. Januar 2019 in zweiter Ehe mit H._____ verheiratet und wohnt mit diesem zusammen. Ihr Ehemann stammt aus der Dominikanischen Republik, kam nach der Heirat in die Schweiz und ist hier nun erwerbstätig (act. 317). Die Ehe ist kinderlos. Aus erster Ehe hat die Beschuldigte zwei Kinder (I._____ und J._____, beide geboren am tt.mm.jjjj). Sie leben beim Vater in V._____ und kommen bei der Beschuldigten seit Jahren regelmässig, in der Regel an den Wochenenden zu Besuch (act. 217 f., 316;