2.4.2. Die Beschuldigte führte aus, keine Absicht gehabt bzw. das Formular nicht verstanden zu haben (Protokoll Hauptverhandlung vom 3. Juni 2025 [fortan: Protokoll HV] S. 5 f.). Diese Vorbringen überzeugen nicht. Die Beschuldigte wurde mit dem betreffenden Formular monatlich neu darauf aufmerksam gemacht, dass sie der Arbeitslosenkasse unbedingt jede Arbeit resp. jeden Zwischenverdienst zu melden hat. Die Beschuldigte meldete entsprechend auch ihren Zwischenverdienst aus dem Arbeitsverhältnis bei der C._____ AG und der B._____ AG.