2.4. 2.4.1. Die Beschuldigte stellte am 20. Februar 2019 bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau einen Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (act. 5). In der Folge richtete diese ab Februar 2019 Leistungen aus (act. 23). Am 5. März 2019 trat die Beschuldigte eine Stelle bei der D._____ AG an (act. 54). Sie war bis November 2019 dort tätig und erzielte ein Einkommen von Fr. 18'256.00 (act. 23, 27 ff., 36 ff.). Ab dem 8. April bis September 2019 arbeitete die Beschuldigte bei der E._____ AG und erwirtschaftete dabei ein Einkommen von Fr. 10'211.00 (act. 23, 58 ff.). Ab dem 2. bis zum 8. Mai 2019 bzw. ab dem 2. Oktober 2019 bis zum 7. Januar 2020 war die Beschuldigte für die F.___