Ebenso sei erstellt, dass die Arbeitslosenkasse gestützt auf die unwahren Angaben der Beschuldigten zu hohe Taggelder ausbezahlt habe (Schadenssumme Fr. 16'833.55). Die Erklärung der Beschuldigten, sie habe aufgrund mangelhafter Deutschkenntnisse Probleme beim Ausfüllen der Formulare gehabt, vermöge nicht zu überzeugen. Ihr Vorgehen erwecke vielmehr den Anschein, sie habe das Bild einer korrekt handelnden Person abgeben wollen, um sicher zu gehen, dass ihren Angaben ohne Weiteres Glauben geschenkt würde, was durchaus als Machenschaft beurteilt werden könne.