2. 2.1. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte wegen mehrfachen Betrugs schuldig gesprochen. Sie erwog im Wesentlichen, es sei anerkannt, dass die von der Beschuldigten ausgefüllten Formulare "Angaben der versicherten Person" für die Monate März bis November 2019 einen wahrheitswidrigen Inhalt aufgewiesen hätten. So habe es die Beschuldigte unterlassen, ihre Nebenerwerbstätigkeiten in der betreffenden Zeit umfassend zu deklarieren. Ebenso sei erstellt, dass die Arbeitslosenkasse gestützt auf die unwahren Angaben der Beschuldigten zu hohe Taggelder ausbezahlt habe (Schadenssumme Fr. 16'833.55).