2.2. Die von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten dagegen erhobene Beschwerde hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid SBK.2023.285 vom 5. Dezember 2023 teilweise gut und wies die Sache zur weiteren Behandlung an den Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten zurück. 2.3. Mit Urteil vom 28. August 2024 verurteilte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten die Beschuldigte wegen mehrfachen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 80.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'200.00, ersatzweise 15 Tage Freiheitsstrafe, und verwies sie für 5 Jahre des Landes.