Aufgrund dieser falschen Deklaration richtete die Arbeitslosenkasse zu hohe Leistungen an die Beschuldigte aus. Auf die falschen Auszahlungen reagierte die Beschuldigte nicht. Der Arbeitslosenkasse entstand dadurch ein Schaden in der Höhe von CHF 16‘833.55. 2. 2.1. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten stellte das Verfahren mit Verfügung vom 17. August 2023 infolge Verjährung ein. -3-