Eine Minderheit des Gerichts hätte angesichts der im Jahr 2023 erhaltenen Diagnose der Autismus-Spektrum-Störung, der zwischenzeitlich eingetretenen Stabilisierung der persönlichen Situation des Beschuldigten sowie der Warnwirkung der unbedingt ausgefällten Geldstrafe auf den Widerruf des bedingten Vollzugs der Vorstrafe unter Verlängerung der Probezeit verzichtet. - 20 -