Protokoll S. 13). Angesichts der Vorstrafe, des Rückfalls während laufender Probezeit, des Drogenkonsums, der Schulden, der psychischen Probleme, die aktuell therapeutisch nicht behandelt werden, sowie der Tatsache, dass er weder über besonders tragfähige soziale Beziehungen zu verfügen scheint, die eine deliktprotektive Wirkung haben könnten (vgl. Protokoll S. 5 f.), noch über Strategien, um eine erneute Straffälligkeit zu vermeiden, ist trotz der zwischenzeitlichen Entschärfung der persönlichen Situation von einer eigentlichen Schlechtprognose auszugehen, zumal die positiven Veränderungen im Leben des Beschuldigten auch dem Druck des