Zwar befindet sich der Beschuldigte seit einigen Monaten in einem Praktikum, das erfolgreich angelaufen ist, seine berufliche Wiedereingliederung vorbereitet und ihm eine Tagesstruktur bietet, ob ihm jedoch die Eingliederung in das Erwerbsleben effektiv gelingt und er in ein wirtschaftlich stabiles Leben zurückfindet, wird sich erst noch weisen müssen (Protokoll S. 3 ff.; Plädoyer der Verteidigung S. 2). Mit der geplanten Integration in den ersten Arbeitsmarkt steigen zudem die Anforderungen an den Beschuldigten, was auch in eine psychische Überforderung münden und sich prognostisch nachteilig auswirken kann.