Körperlich bezeichnete er sich als gesund, psychisch jedoch als angeschlagen (GA act. 30; Protokoll S. 5). Trotz einschlägiger Vorstrafe wegen Betäubungsmittelkonsums gab er vor Vorinstanz an, nach wie vor 1–2 mal pro Tag zu kiffen (GA act. 31), weil ihm dies bei Reizüberflutungen helfe (Protokoll, S. 7). Zwar befindet sich der Beschuldigte seit einigen Monaten in einem Praktikum, das erfolgreich angelaufen ist, seine berufliche Wiedereingliederung vorbereitet und ihm eine Tagesstruktur bietet, ob ihm jedoch die Eingliederung in das Erwerbsleben effektiv gelingt und er in ein wirtschaftlich stabiles Leben zurückfindet, wird sich erst noch weisen müssen (Protokoll S. 3 ff.;