Auf ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein deuten auch die externalisierenden Erklärungen des Beschuldigten hin. So macht er für seine fehlende Ausbildung sowie seine mangelnde wirtschaftliche Selbstständigkeit die Schule verantwortlich, in der man ihn lediglich als Querulanten bzw. bösen Ausländer angesehen und ihm schlechte Zeugnisse ausgestellt habe (Protokoll S. 5 und 8). Die Möglichkeit, dass man den Vollzug der aufgeschobenen Freiheitsstrafe aufgrund seines Rückfalls in der Probezeit vollziehen könnte, wertet er so, dass man ihm noch einmal Steine in den Weg legen wolle (Protokoll S. 8), was ebenfalls nicht von Selbstreflexion zeugt.