4.2.5. Das Gerichtspräsidium Rheinfelden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 18. August 2020 der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, des gewerbsmässigen Diebstahls, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie des mehrfachen unberechtigten Verwendens eines Fahrrads im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, abzüglich vier Tage Untersuchungshaft, sowie einer Busse von Fr. 500.00. Die Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren (UA act. 1 ff.).