Er arbeite heute in einem Vollpensum und gehe einem geregelten Alltag nach. Ein Vollzug der Freiheitsstrafe von 10 Monaten hätte zur Folge, dass er in seinen Bemühungen um einen beruflichen Einstieg erheblich zurückgeworfen würde. Auch seine finanzielle Situation habe sich verbessert, erhalte er doch von der IV ein Taggeld von Fr. 81.70. Aufgrund dieser persönlichen Entwicklung könne davon ausgegangen werden, dass er keine Straftaten mehr verübe (zum Ganzen Anschlussberufungsantwort S. 2 ff.). - 17 -