Nachdem jedoch diese Delikte in der gleichen Nacht und in unmittelbarer Nähe zu den Tatorten gemäss den Straftatendossiers 1 und 2 sowie auch in der Nähe zum Tatort gemäss Straftatendossier 3 und damit allesamt in demselben peripher gelegenen Quartier von J._____ verübt wurden, bestehen keine ernsthaften Zweifel daran, dass der Beschuldigte dafür ebenfalls verantwortlich ist.